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Waffen, die nicht infrage kommen

 

Es gibt einige Waffen, die entweder nicht erlaubt sind oder kaum nutzbar sind

Nicht infrage kommen:

Elektroschocker: Ab dem 1. Januar 2011 sind Elektroschockgeräte ohne Prüfzeichen verboten.

Schusswaffen:

Diese darf man in Deutschland nicht besitzen, außer

Gasdruckpistolen:

Diese haben keine wirkliche Durchschlagskraft und sind daher eher zur Abschreckung nützlich, nicht aber für wirkliche Abwehr.

Schwerter:

Damit dürfte wohl kaum jemand von uns fachmännisch umgehen können.

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Lesetipp: "Das Silberkomplott".

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