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Auskunft Bundeskriminalamt


Ich habe am 21.02.2008 beim Bundeskriminalamt nachgefragt und diese Antwort erhalten:


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ulrich.kostka@bka.bund.de [mailto:ulrich.kostka@bka.bund.de]
Gesendet: Donnerstag, 21. Februar 2008 07:30
An: gerhard.spannbauer@spannbauer-garagen.de
Betreff: Teleskopschlagstock

Sehr geehrter Herr Spannbauer,

bei Teleskopschlagstöcken handelt es sich gemäß Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes vom 20.07.2005 um erlaubte Gegenstände, die als Hieb- und Stoßwaffe im Sinne des Waffengesetzes lediglich dem Alterserfordernis von 18 Jahren unterliegen und bei öffentlichen Veranstaltungen nicht geführt werden dürfen.

Bitte beachten Sie, dass nur der starre Schlagstock erlaubt ist.
Sofern ein solcher Gegenstand biegsam ist, handelt es sich um eine Stahlrute, die in jedem Falle verboten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

|B| Ulrich Kostka
|K| SO 11 Waffenrecht
|A|
||| Bundeskriminalamt
||| D-65173 Wiesbaden
|||
||| Tel.: +49 (0) 611 - 55 15039 Sprechzeiten: Di, Mi. und Fr. 09:00 bis 12:00
||| Fax: +49 (0) 611 - 55 45244 unter 18312
||| eMail: ulrich.kostka@bka.bund.de

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