Finanzkrise: Das Grundgesetz erlaubt eine Vermögensabgabe

Zu Beginn erfolgte ein Vorstoß des Deutschen Instituts für Wirtschaft (DIW), der auf „die Reichen“ zielte (wie berichtet). Die ersten Wellen der Aufregung brandeten hoch, von „Enteignungen“ war die Rede. Einige Politiker empörten sich und die Aufregung legte sich etwas. Kurz darauf ließen sich dann erst SPD- und Grünenpolitiker vernehmen, die die Idee einer Beteiligung der Reichen doch gar nicht so abwegig fanden. Doch so richtig stellte sich keine neue Empörung ein. Dann kamen auch CDU-Politiker auf den Geschmack und stellten öffentlich Gedankenexperimente dazu an. Da hatte sich der deutsche Michel schon an das Thema gewöhnt und dachte „Es trifft ja nur die reichen Geldsäcke! Warum nicht? Die haben eh zu viel. Geschieht denen doch recht!“

Dann sickerte durch ein „Leck“ im Innenministerium, dass es allen Deutschen ans Portemonnaie gehen soll. Ein Aufschrei – aber nur unter denen, die es überhaupt noch mitbekommen haben. So wenig wahrscheinlich eine Zwangsabgabe für alle ist, (siehe Newsletter letzter Woche) dieser Programmpunkt brodelt aber weiter. Man kann sich eben nicht dauernd aufregen und die Tagesprobleme überdecken schnell alles: Testlauf erfolgreich absolviert.

Es gibt zweierlei Möglichkeiten, das Volk mit einer riesengroßen Unverschämtheit zu überfallen. Möglichkeit Eins: Man zieht sie über Nacht handstreichartig durch und verriegelt gut geplant jeden Ausweg. Das ist gefährlich und ein Aufstand ist schnell angezettelt. Möglichkeit Zwei: Man kocht das Thema ständig auf kleiner Flamme, mal hier und mal da, ohne dass Taten folgen. Hat sich der Bürger daran gewöhnt, geht man immer einen Schritt weiter. Am besten, die Maßnahme betrifft nur eine Gruppe, die sich bei der großen Masse keiner Beliebtheit erfreut (hier die „Reichen“). Mit den richtigen Image- und Hetzkampagnen wird die Maßnahme sogar noch gut geheißen.

Einen neuen Schritt und Meilenstein stellt das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Joachim Wieland dar. Er ist Experte für öffentliches Recht sowie für Finanz- und Steuerrecht an der Universität in Speyer. Darüber hinaus ist er Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer e.V. Das Gutachten kommt also aus berufenem Munde.

Wenig überraschend bezieht sich Professor Wieland auf den Lastenausgleich nach dem zweiten Weltkrieg. Damals mussten diejenigen, die große Teile ihres Vermögens retten konnten, monatlich in einen Fonds einzahlen. Wer durch den Krieg alles verloren hatte, erhielt aus diesen Mitteln Hilfe. Darunter waren Vertriebene, die mit nur dem Nötigsten auf Handkarren die verzweifelten Märsche nach Westen überlebt hatten. Aber auch Familien, deren Haus zerbombt und deren Habe verbrannt war. Viele hatten Angehörige verloren und kaum eine Chance, ein neues Leben anzufangen. Die Not der Stunde und die Solidarität unter den Deutschen gebot es damals, rechtlich und moralisch vollkommen zu Recht, denen, die viel retten konnten, ein Opfer für die schwer Geschlagenen abzuverlangen.

Die neu gegründete Bundesrepublik Deutschland sah in ihrem Gesetzeswerk so eine Möglichkeit des Lastenausgleiches von Anfang an vor, sagt Prof. Wieland. Im Artikel 106 des Grundgesetzes werden die Möglichkeiten, die dem Bund Einnahmen verschaffen, ausdrücklich aufgezählt. Darunter sind auch die „einmaligen Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleiches erhobenen Ausgleichsabgaben“ aufgeführt.

Von Recht und Gesetz her ist eine Vermögensabgabe also möglich. Es ist allerdings unter Verfassungsrechtlern nicht unumstritten, ab wann denn ein solches Sonderopfer verlangt werden darf. Einig ist man sich, dass nur außergewöhnliche Umstände das rechtfertigen. Muss es aber auch eine echte „Notlage“ sein? Und wer darf zu dem Sonderopfer herangezogen werden?

Prof. Wieland hält schon einen „besonderen Finanzbedarf“, der nicht durch die üblichen Steuern oder erhöhte Neuverschuldung zu befriedigen ist, für ausreichend. Dazu bemüht er Artikel 115 des Grundgesetzes. Demnach gilt die „Schuldenbremse“ nicht, wenn eine außergewöhnliche Notsituation besteht, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Daraus zieht der Professor den Schluss, dass, falls die gegenwärtige Krise eine Notsituation im Sinne des Artikels 115 darstellt, dann auch der Artikel 106 greift und eine einmalige Vermögensabgabe erlaubt.

Genau hier aber muss man meiner Meinung nach weiter hinterfragen. Die ausdrücklich im Gesetz stehende Wendung „… die sich der Kontrolle des Staates entzieht“ kann nicht einfach übergangen werden. Die Staatsschuldenkrise entstand zu einem sehr maßgeblichen Teil durch Garantien, Hilfspakete und Bailouts, die unsere Regierung im Namen der deutschen Bürger (ungefragt!) eingegangen ist. Und dies, da doch die Maastrichter Verträge eben genau diese Möglichkeiten ausgeschlossen haben und obwohl die Regierung die deutschen Bürger mit dem Versprechen beruhigt hat, solche Garantien und Hilfeleistungen seien vollkommen ausgeschlossen.
Hier zum Beweis die Wahlwerbung 1999:

Es stimmt nicht, dass der Staat keinerlei Kontrolle über die Geschehnisse gehabt hätte, die zur Explosion der Staatsverschuldung geführt haben. Die Frage der Rechtmäßigkeit eines so schweren Schrittes wie einer Vermögensabgabe muss unter Berücksichtigung dieser Entstehungsgeschichte erörtert werden. Darf eine Regierung, die ohne demokratische Legitimation, entgegen fester Zusicherungen und unter Bruch unterschriebener Verträge falsche Entscheidungen trifft, die ruinösen Folgen dieser Fehlentscheidungen als unverschuldete Notlage darstellen und seine Bürger zum Opfer einer Vermögensabgabe zwingen?
Weiterhin: Es ist schon jetzt absehbar, dass auch mit dem Opfer einer Vermögensabgabe die existierenden Probleme keineswegs behoben sind, sondern noch desaströsere Entscheidungen bereits auf dem Weg sind. Zum Beispiel der ESM, aus dem sich unwiderruflich endlose Zahlungsverpflichtungen für Deutschland ergeben. Auch hier hat die Regierung die Möglichkeit, ein klares Nein zu sagen, doch sie setzt stattdessen alles daran, unser Land unwiderruflich an die geldverschlingende EU auszuliefern. Wie viele Vermögensabgaben werden da noch auf uns zu kommen? Und glauben Sie wirklich, dass es bei den „Reichen“ als Zahlenden bleiben wird?

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