Es gibt einige Waffen, die entweder nicht erlaubt sind oder kaum nutzbar sind
Nicht infrage kommen:
Elektroschockgeräte:
Ab dem 1. Januar 2011 sind Elektroschockgeräte ohne Prüfzeichen verboten.Es gibt jedoch wieder solche Geräte mit dem BTB Prüfzeichen, die Sie erwerben und bei sich führen dürfen. Geräte, die vor dem 1. Januar 2011 erworben wurden, dürfen Sie besitzen, wenn Sie den Kauf mittels Beleg nachweisen können.
Schusswaffen:
Diese darf man in Deutschland nicht besitzen, außer
Gasdruckpistolen:
Diese haben keine wirkliche Durchschlagskraft und sind daher eher zur Abschreckung nützlich, nicht aber für wirkliche Abwehr.
Schwerter:
Damit dürfte wohl kaum jemand von uns fachmännisch umgehen können.